TVöD Tarifauseinandersetzung beigelegt:
Knecht: Abschluss ist auch Signal an die Tarifgemeinschaft der Länder
- Für den dbb m-v bei den Tarifverhandlungen in Potsdam dabei: Heiko Schwichtenberg (VBE), Dietmar Knecht, Steffi Sommerfeldt (VAB) und Michael Blanck (von links).
In den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ist am Sonntagvormittag in Potsdam in der durch die Schlichtung notwendig gewordenen vierten Verhandlungsrunde ein Ergebnis erzielt worden.
Danach werden ab 1. April dieses Jahres alle Entgelte um 3 Prozent, mindestens aber um 110 Euro erhöht. Das führt zu einer überproportionalen Erhöhung des Tabellenentgelts in den allgemeinen Tabellen in den gesamten Entgeltgruppen 1 bis 5 sowie in Entgeltgruppe 6 bis zur Stufe 5, in Entgeltgruppe 7 bis zur Stufe 4, in Entgeltgruppe 8 bis zur Stufe 3, in Entgeltgruppe 9a bis zur Stufe 2 und in Entgeltgruppe 9b Stufe 1.
Ab dem 1. Mai nächsten Jahres erfolgt die nächste lineare Erhöhung um 2,8 Prozent in der insgesamt 27monatigen Tarifvertragslaufzeit.
Tarifliche Zulagen, die der Dynamisierung unterliegen werden ab 01.04.2025 um 3,11 Prozent und ab dem 1.5.2026 um 2,8 Prozent erhöht.
Dazu der Vorsitzende der Tarifkommission des dbb m-v, Michael Blanck: „Es muss uns allen klar gewesen sein, dass auch in dieser Tarifrunde die Trauben hoch hängen werden. Zusätzlich haben sich während der Einkommensrunde noch einmal die Bedingungen durch die politische Gemengelage verändert. Wenn man das alles einbezieht, ist es gelungen, einen tragbaren Kompromiss zu erreichen. Es ist nicht die Zeit, wegen des Abschlusses Trübsal zu blasen, aber auch nicht, um in Jubelgesänge zu verfallen“.
Weitere Bestandteile der Einigung:
Auszubildende erhalten zu denselben Zeitpunkten eine Erhöhung ihrer Entgelte von je 75 Euro.
Die Jahressonderzahlung wird ab 2026 erhöht:
beim Bund:
EG 1 bis 8: von 90 auf 95 %
EG 9a bis 12: von 80 auf 90 %
EG 13 bis 15: von 60 auf 75 %
in den Kommunen:
85 % in allen EG
Es wird die Möglichkeit geben, die Jahressonderzahlung in bis zu drei zusätzliche freie Tage umzuwandeln.
Ab dem Jahr 2027 ist ein zusätzlicher Urlaubstag für alle Beschäftigten vorgesehen.
Beschäftigte und Arbeitgeber können – für beide Seiten freiwillig – künftig befristet vereinbaren, dass ab 2026 die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden erhöht wird.
Betroffene erhalten dann ein dementsprechend erhöhtes Entgelt sowie einen Zuschlag für jede Erhöhungsstunde.
Dieser Zuschlag beträgt:
in den Entgeltgruppen 1 bis 9b: 25 %
in den Entgeltgruppen 9c bis 15: 10 % des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe
Zum Gesamtpaket aus Jahressonderzahlung, zusätzlicher Urlaubstag und 42 Stunden wurde ein Sonderkündigungsrecht vereinbart.
Die Zulage für ständige Schichtarbeit wird ab dem 1. Juli 2025 von 40 Euro auf 100 Euro erhöht. Die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit wird zum gleichen Zeitpunkt von 105 Euro auf 200 Euro steigen, im Bereich der Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen von 155 Euro auf 250 Euro. Ab 2027 werden diese Zulagen darüber hinaus dynamisiert.
Auf betrieblicher Ebene können durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung Langzeitkontos vereinbart werden. Das eingebrachte Wertguthaben soll zum Beispiel für Sabbaticals, eine Verringerung der Arbeitszeit, Freistellungen für Kinderbetreuungen und Pflege oder aber für einen vorzeitigen Renteneintritt verwendet werden können.
Die Regelungen zur Gleitzeit sind genauer gefasst und eine Kappung von Stunden vermieden worden.
Im Bereich Rettungsdienst erfolgt eine Absenkung der Wochenarbeitszeit von 48 auf 46 Stunden ab dem 1. Januar 2026 und auf 44 Stunden ab dem 1. Januar 2027.
Im Bereich des Bundes wird die bisher nur für das Tarifgebiet West geltende Kündigungsschutzregelung für Beschäftigte über 40 mit einer Beschäftigungszeit von mehr als 15 Jahren auf das Tarifgebiet Ost ausgedehnt. In den Kommunen konnte dieser Kündigungsschutz hingegen nicht durchgesetzt werden.
Einzelheiten und weitere Dokumente wie das Einigungspapier und vorläufige Entgelttabellen finden Sie hier.
„Dieser Tarifkompromiss liegt in der Spitzengruppe vergleichbarer Abschlüsse und ist leider nur durch den Druck auf der Straße - auch durch die Kolleginnen und Kollegen am 12. März bei einem Warnstreik mit einer Kundgebung vor dem Rostocker Rathaus - möglich geworden", sagte der Landesvorsitzende des dbb m-v, Dietmar Knecht als Mitglied der Verhandlungskommission heute in Potsdam, „durch die Kombination von prozentualer Erhöhung mit einem Mindestbetrag profitieren vor allem die unteren und mittleren Entgeltgruppen überdurchschnittlich. So kommen im ersten Schritt prozentuale Erhöhungen von bis zu 4,67 Prozent zustande".
Im Wesentlichen verständigten sich die Tarifpartner bei diesem Tarifabschluss auf die Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission vom 28. März 2025. Wobei bis zuletzt intensiv verhandelt wurde, um basierend auf der Schlichtungsempfehlung weitere Verbesserungen zu erreichen.
„Auch wenn jetzt eine Einigung vorliegt, ist für uns als dbb die Einkommensrunde erst dann abgeschlossen, wenn eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes, inklusive der Soldatinnen und Soldaten sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erfolgt ist. Die geschäftsführende Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat ihre parlamentarische Unterstützung dabei angekündigt, weil sie selbst aller Wahrscheinlichkeit nach kein Gesetzgebungsverfahren mehr selbst in Gang bringen wird“, so Knecht, für den der Tarifabschluss darüber hinaus auch ein wichtiges Signal für die zum Jahreswechsel beginnende Einkommensrunde mit den Ländern ist. Hier werde es vor allem darauf ankommen, die Bezahlung im öffentlichen Dienst nicht weiter auseinanderdriften zu lassen, unterstrich der dbb Landeschef.
Hintergrund:
Allein in Mecklenburg-Vorpommern sind von der aktuellen Einkommensrunde etwa 50.000 Menschen betroffen.
Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt über 2,6 Millionen Beschäftigte direkt oder indirekt betroffen: Rund 1,7 Millionen Tarifbeschäftigte des Bundes und der Kommunen und weiterer Bereiche, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, knapp 370.000 Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, Soldatinnen und Soldaten, Anwärterinnen und Anwärter, Auszubildende (TVAöD-BBiG und -Pflege), Praktikantinnen und Praktikanten (TVPöD), Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen (TVSöD), Studierende in einem dualen Hebammenstudium (TVHöD) und fast 600.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger beim Bund, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll.