dbb m-v kritisiert Entfall der Entgeltfortzahlung bei angeordneter Quarantäne für Ungeimpfte
Knecht: Dieser Züchtigungsversuch wird nicht funktionieren
Der dbb m-v kritisiert die Entscheidung der Gesundheitsministerkonferenz, die Entschädigung bei angeordneter Quarantäne ab dem 1. November für Ungeimpfte zu beenden.
Aus Sicht des dbb m-v ist es in der Umsetzung des GMK-Beschlusses problematisch, durch die Arbeitgeber und Dienstherrn eine Auskunft über den Impfstatus der Betroffenen zu erlangen. Dies hatte der Gesetzgeber Anfang September nur in den Bereichen Kita, Schulen und Pflege gestattet.
„Daher besteht für eine große Gruppe unserer Kolleginnen und Kollegen, egal ob verbeamtet oder tarifbeschäftigt, derzeit keine generelle Auskunftspflicht zum Impfstatus“, so dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht heute in Schwerin.
Solche Art personenbezogene Daten unterliegen Artikel 9 der Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 26 Absatz 3 des Bundesdatenschutzgesetzes. Nach Ansicht des dbb mecklenburg-vorpommern schlägt jetzt die Stunde von Personal- und Betriebsräten, in ihren Betrieben und Dienststellen dafür zu sorgen, dass Beschäftigtengruppen nicht in Klassen eingeteilt werden und es zu Stigmatisierungen kommt, die unter Umständen in Berufsverbotsdiskussionen enden könnten.
„Wir setzen bei den Impfungen weiterhin auf Freiwilligkeit und meinen, dass dieser gestern beschlossene Züchtigungsversuch in Richtung Ungeimpfter nicht den von der Politik erhofften Erfolg haben wird“, machte Knecht klar.