13. April 2022

Besoldungsanpassung 1:1 erreicht

Knecht: Kein faules Ei im Osternest und kein endgültiges Nein zur Ruhegehaltsfähigkeit von Zulagen

Vor der Einleitung der Ressortanhörung zur Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Jahr 2022 aufgrund des Tarifabschlusses mit der TdL aus dem Herbst 2021 fand heute eine Beratung mit Finanzminister Dr. Heiko Geue statt.

 

Eingangs machte der Minister auf die schwierige Ausgangslage aufmerksam, in der sich einerseits Krise an Krise reiht, und andererseits die Notwendigkeit, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein, der auch die Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung im Blick haben muss, Bereits am 6. Dezember 2021 sind mit dem Minister wesentlichen Punkte beraten worden, die heute erneut auf der Tagesordnung standen.

„Angesichts der anhaltenden Inflation, die uns allen Angst macht, ist die Anpassung der Besoldung und Versorgung 1:1 erreicht worden, es liegt also kein faules Ei im Osternest“, so dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht heute in Schwerin, „das bedeutet, dass am 1. Dezember 2022 die 2,8 Prozent aus dem Tarifabschluss ohne jeglichen Abzug wirksam werden. Das Land verzichtet 2022 und in den nächsten Jahren auf den 0,2-prozentigen Versorgungsabschlag“.

 

Damit kommt das Land einer langjährigen Gewerkschaftsforderung nach. Mecklenburg-Vorpommern war das letzte Land, was diesen Abzug noch praktizierte. Weiterhin werden auch die Anwärterbezüge analog dem Tarifbereich um 50 Euro erhöht.

 

Thomas Krupp als Vorsitzender der dbb Dienstrechtskommission zeigt sich zufrieden, „dass alle Zulagen, insbesondere die für Polizei, Feuerwehr und Strafvollzug gleichermaßen dynamisiert werden“.

Bezogen auf die Ruhegehaltsfähigkeit von Zulagen bleibt das Land vorerst bei der Schwerpunktsetzung auf die Leistungen der Kolleginnen und Kollegen, die im aktiven Dienst erbracht werden. „Im Sinne einer Perspektive für die Betroffenen begrüße ich die Aussage des Ministers, dass hierzu kein endgültiges Nein ausgesprochen wurde. Die nächste Zeit soll dazu dienen, die Entwicklungen in den anderen Ländern, insbesondere bei unseren Nachbarn zu beobachten“, bewertete Knecht.

Für das notwendige Gesetzgebungsverfahren startet nun die Ressortanhörung, Ende Juni ist die Kabinettsbefassung und bis Mitte August die Beteiligung der Verbände geplant. Die Landtagsberatungen starten dann nach der parlamentarischen Sommerpause rechtzeitig vor dem 1. Dezember 2022.