Besoldungs- und Versorgungsanpassungen im Landtag
Knecht: „Nächste Hürde genommen, Nachzahlungen können beginnen“
Die Landesregierung hat am 13. August 2019 den Gesetzentwurf für die Anpassungen der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2019 bis 2021 beschlossen und den Landtag gebeten, eine Beschlussfassung herbeizuführen.
„Ministerpräsidentin Manuela Schwesig brachte den Gesetzentwurf in der ersten Lesung heute dazu persönlich ein und unterstreicht damit Stellenwert einer funktionierenden öffentlichen Hand“, so dbb Landeschef Dietmar Knecht heute am Rande der Landtagsberatung. Die Ministerpräsidentin betonte, dass in der Verwaltung Mecklenburg-Vorpommerns gute Arbeit geleistet werde. „Das wollen wir anerkennen“, so Schwesig. Dazu gehören angemessene Bezüge, die einerseits dem Vergleich mit den anderen Bundesländern und andererseits mit der Wirtschaft standhalten bzw. konkurrenzfähig sein müssen. Nur so lasse sich gutes Personal halten und gewinnen, unterstrich die Ministerpräsidentin.
Dem Gesetzentwurf nach erhöhen sich in Folge des Tarifabschlusses aus dem Frühjahr dieses Jahres Besoldung und Versorgung zeit- und wirkungsgleich zum 1.1.2019 um 3 Prozent, zum 1.1.2020 um weitere 3 Prozent und zum 1.1.2021 nochmals um 1,2 Prozent. Die Anwärterbezüge werden zum 1.1.2019 um 50 € und am 1.1.2020 um weitere 50 € angehoben. Daneben beinhaltet der Gesetzentwurf weitere Verbesserungen, beispielsweise im Landesbesoldungsgesetz.
„Mit der heutigen Überweisung in den Finanzausschuss des Landtages hat das Gesetz eine weitere wichtige Hürde genommen. Somit steht nach gängiger Praxis zeitnahen Nachzahlungen durch das Landesamt für Finanzen nichts mehr im Wege“, so Knecht abschließend.