23. April 2023

Kompromiss gelungen - Tarifauseinandersetzung beigelegt:

Knecht: Wichtiges Signal an die Tarifgemeinschaft der Länder

  • Foto: dbb m-v
    Der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht mit Innenministerin Nancy Faser am Rande der Tarifverhandlungen in Potsdam.

In den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ist in der Nacht zum Sonntag in Potsdam in der durch die Schlichtung notwendig gewordenen vierten Verhandlungsrunde ein Ergebnis erzielt worden.

Danach werden im Juni dieses Jahres 1.240 Euro als Inflationsausgleichspauschale steuer- und abgabenfrei an die Tarifbeschäftigten ausgezahlt, bis Februar 2024 folgen weitere monatliche Zahlungen in Höhe von 220 Euro, insgesamt also 3.000 Euro.

Zum 1. März 2024 werden alle Entgelte in einem ersten Schritt um 200 Euro und in einem zweiten Schritt um 5,5 Prozent, mindestens aber um 340 Euro erhöht.

Zulagen, für die eine Entgeltanpassung vereinbart ist, werden zu diesem Zeitpunkt mit 11,5 Prozent dynamisiert.

Die Auszubildenden erhalten die Hälfte des Inflationsausgleichs, die Ausbildungsvergütungen werden zum 1. März 2024 um 150 Euro erhöht.

Einzelheiten und weitere Dokumente wie das Einigungspapier und vorläufige Entgelttabellen finden Sie hier.

„Dieser gelungene Tarifkompromiss liegt in der Spitzengruppe der diesjährigen Abschlüsse, wie zum Beispiel bei der Deutschen Post, und ist leider nur durch den Druck von der Straße - auch durch die Kolleginnen und Kollegen am 21. Februar in Rostock - möglich geworden", sagte dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht als Mitglied der Verhandlungskommission heute in Potsdam, „durch die Kombination von Sockelbetrag und prozentualer Erhöhung mit einem Mindestwert profitieren vor allem die unteren und mittleren Entgeltgruppen überdurchschnittlich. So werden lineare Erhöhungen von über acht bis knapp 17 Prozent erreicht. In der Summe sind das zwischen 340 und 653 Euro mehr im Monat".

Im Wesentlichen verständigten sich die Tarifpartner bei diesem Tarifabschluss auf die Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission vom 15. April 2023. Bis zuletzt wurde über die Verlängerung der Altersteilzeitregelungen sowie den vollen Inflationsausgleich auch für Teilzeitbeschäftigte verhandelt. Dies scheiterte an der Ablehnung der Arbeitgeberseite, die dann an anderer Stelle eine Kompensation bzw. eine Abweichung von der Schlichtungsempfehlung forderten, zum Beispiel die Verschiebung der linearen Erhöhung um mehrere Monate.

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2024.

„Auch wenn jetzt ein Tarifvertrag vorliegt, ist für uns die Einkommensrunde erst dann abgeschlossen, wenn eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die Beamtenschaft, inklusive der Soldatinnen und Soldaten sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes erfolgt ist. Bundesinnenministerin Nancy Faser hat auf der Abschlusspressekonferenz ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren angekündigt“, so Knecht abschließend, für den der Tarifabschluss darüber hinaus auch ein wichtiges Signal für die im Herbst anstehende Einkommensrunde mit den Ländern ist. Hier werde es vor allem darauf ankommen, die Bezahlung im öffentlichen Dienst nicht weiter auseinanderdriften zu lassen, unterstrich der dbb Landeschef.

Hintergrund

Allein in Mecklenburg-Vorpommern sind von der Einkommensrunde 45 000 Menschen betroffen.

Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind insgesamt über 2,5 Millionen Beschäftigte direkt oder indirekt betroffen: Fast 1,6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen und weiterer Bereiche, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie Auszubildende (6.350 beim Bund, 56.300 bei den Kommunen), Praktikantinnen und Praktikanten sowie Studentinnen und Studenten in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen und auch knapp 190.000 Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, Anwärterinnen und Anwärter (16.885 beim Bund) sowie über 500.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger beim Bund.