19. September 2023

Besoldungsdialog mündet in Gesetzentwurf zur Besoldung und Versorgung

Knecht: Zunächst eine verfassungsgemäße Alimentation, dann die Einkommensrunde mit der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL)

Am 18. September 2023 legte die Landesregierung im Rahmen einer verbundenen Verbands- und Ressortanhörung den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen den Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Besoldungsstrukturen und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vor.

„Nach fast einjährigen Verhandlungen im sogenannten Besoldungsdialog zur Umsetzung der jüngsten Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus Karlsruhe konnten wir uns mit dem Finanzministerium und in Teilen auch mit der Staatskanzlei auf den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf verständigen“, sagte der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht heute in Schwerin, „wir haben nun bis Ende Oktober Zeit, ihn in unseren Gremien zu beraten und zu bewerten. Dem dbb war es in den Gesprächen immer wichtig, die Besoldungsstruktur von der anstehenden Einkommensrunde zu entkoppeln, so dass jetzt zunächst versucht wird, eine verfassungsgemäße Alimentation und darüber hinaus attraktivitätssteigernde Regelungen zu installieren, bevor die Tarifrunde mit der TdL und die Übertragung des Ergebnisses auf den Beamtenbereich in Angriff genommen wird.“

 

Wesentliche Inhalte des Besoldungsdialogs und damit auch des Gesetzentwurfs sind:

  • die jeweils ersten Erfahrungsstufen der A-Besoldung sowie der Besoldungsgruppen R 1 und R 2 werden um 3 % erhöht, die jeweils zweiten Erfahrungsstufen um 2 %, alle anderen Erfahrungsstufen steigen um 1 %, mit dementsprechenden Auswirkungen auch auf die Versorgung
  • die Prozentsätze der jährlichen Sonderzahlung werden auf 40 % in A 1 bis A 9, 35 % in A 10 bis A 12 und 30 % ab A 13 erhöht, das gilt auch für die Versorgung
  • der Kinderzuschlag wird auf 175 Euro je Kind erhöht; A 4 zuzüglich 60 Euro, A 5 55 Euro und A 6 40 Euro
  • es wird ein einheitlicher Betrag für das dritte und weitere Kinder geschaffen, die bisherige Regelung per Erlass entfällt
  • der Sonderbetrag der Sonderzahlung wird von 25,56 Euro je Kind auf 300 Euro je Kind erhöht.

 

Die vorstehenden Regelungen treten rückwirkend zum 1. Januar d. J. in Kraft.

„Ob die Betroffenen noch in diesem Jahr einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation stellen sollen, wird Gegenstand der Beratungen in unseren Gremien sein. Im Übrigen hat die Landesregierung im zurückliegenden Besoldungsdialog immer wieder betont, dass sie sich dem Koalitionsvertrag verpflichtet fühlt, wonach künftige Tarifabschlüsse mit der TdL zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes und der Kommunen übertragen werden sollen. Deshalb ist es für uns und unsere Mitglieder, egal ob Beamte oder Tarifbeschäftigte, wichtig, in der anstehenden Tarifrunde mit Druck auf der Straße für einen akzeptablen Tarifabschluss zu kämpfen, der auch die anhaltend hohe Inflationsrate berücksichtigt“, so Knecht abschließend.