Gleichstellungspolitik in Mecklenburg‑Vorpommern
Landesregierung beschließt neues Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm
Foto: dbb m-v Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz bei ihrer Rede anlässlich der Auftaktveranstaltung in Schwerin
Mit dem neuen Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm (GRP) setzt die Landesregierung ein deutliches Zeichen für mehr Chancengleichheit. Bei der Auftaktveranstaltung würdigten Ministerin Jacqueline Bernhardt, Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Landesgleichstellungsbeauftragte Monique Tannhäuser das Engagement aller Beteiligten – darunter auch Vertreterinnen des dbb m‑v.
Die Landesregierung Mecklenburg‑Vorpommern hat am 3. März 2026 das neue Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm (GRP) beschlossen. Ziel des Programms ist es, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen weiter voranzubringen – ein zentraler Baustein demokratischer Teilhabe.
Bei der Auftaktveranstaltung am 10. April dankten Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, sowie die Landesgleichstellungsbeauftragte Kerstin Weiss allen, die an der Erarbeitung des Programms beteiligt waren. Unter den Gästen war auch die Vorsitzende der Landesfrauenvertretung des dbb m‑v, Brigitte Schroeder.
In einem dreijährigen Prozess haben engagierte Vertreterinnen und Vertreter aus Zivilgesellschaft, Verwaltung, Gewerkschaften, Netzwerken, Universitäten und Hochschulen in Gleichstellungswerkstätten und Unterarbeitsgruppen insgesamt 131 Maßnahmen entwickelt. Diese umfassen die Bereiche Bildung, Gesundheit, Arbeitswelt, Sicherheit, Mobilität, Ehrenamt, Kultur, Stadtplanung und Kommunalpolitik. Das GRP ist zudem eng mit anderen Landesprogrammen verknüpft, darunter der Landesaktionsplan.
Die Umsetzung des Programms wird durch ein ressortübergreifendes Gremium begleitet. Dieses bewertet jährlich den Fortschritt, legt nach zweieinhalb Jahren eine Zwischenbilanz vor und nach fünf Jahren eine umfassende Prüfung und Fortschreibung.
Alle im GRP M‑V benannten Maßnahmen – einschließlich der Prüfaufträge – sowie alle daraus möglicherweise abgeleiteten Maßnahmen sind im Rahmen der in den jeweiligen Einzelplänen verfügbaren Haushaltsmittel und Stellen umzusetzen. Sie stehen unter dem Vorbehalt der Haushaltsmittel gemäß Haushaltsplan 2026/2027 sowie der mittelfristigen Finanzplanung der umsetzenden Behörden.
Die Landesfrauenvertretung des dbb m‑v bewertet den GRP als ein wichtiges Instrument, um Gleichstellung strukturell zu stärken. Voraussetzung dafür ist, dass Politik, Verwaltung und Kommunen die Verantwortung für die Umsetzung nun gemeinsam tragen.
Dieses und andere frauen- und gleichstellungspolitische Themen waren auch Inhalt der jüngsten Zusammenkunft der Frauenvertreterinnen der Mitgliedsgewerkschaften des dbb m-v, die am 16. April in Rostock stattgefunden hat. Ausgewertet wurde außerdem der 13. dbb bundesfrauenkongress, der am 20. und 21. März unter dem Motto „Jetzt oder nie: Frauen. Macht. Demokratie.“ in Berlin stattgefunden hat.