Einkommensforderung für Landesbeschäftigte
Öffentlicher Dienst: Wettbewerbsfähigkeit der Länder steht auf dem Spiel
„Sechs Prozent mehr Einkommen, mindestens 200 Euro, sind völlig angemessen. Die Kolleginnen und Kollegen im Landesdienst müssen Anschluss halten, sowohl gegenüber der Privatwirtschaft als auch im Vergleich zu Bundes- und Kommunalbeschäftigten.“
Das erklärte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach zur Einkommensforderung der Gewerkschaften für die Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) am 20. Dezember 2018 in Berlin. Eigentlich, so Silberbach, müssten die Arbeitgeber schon aus Eigeninteresse schnell abschlussbereit sein: „Angesichts der Personalsituation und demografischen Entwicklung sollten sie mit uns an einem Strang ziehen. Die Wettbewerbsfähigkeit der Länder auf dem Arbeitsmarkt steht auf dem Spiel, substantielle Einkommenszuwächse sind zwingend. Das gilt natürlich für angestellte und verbeamtete Beschäftigte gleichermaßen. Das Volumen des Tarifergebnisses ist daher zeitgleich und systemgerecht auf den Beamtenbereich zu übertragen.“
Sowohl bei der linearen Forderung als auch bei den strukturellen Komponenten gehe es dem dbb neben linearen Einkommensverbesserungen vor allem auch um mehr Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen, ergänzte Volker Geyer, dbb Vize und Fachvorstand Tarifpolitik: „Im Pflegebereich oder im Sozial- und Erziehungsdienst genauso wie bei Finanzverwaltung, Polizei, Justiz und Bildung haben Eingruppierungsfragen ganz zentral auch mit Wertschätzung zu tun. Die Betroffenen schauen genau hin, was die Arbeitgeber hier anbieten.“
Das gleiche gelte für das Thema sachgrundlose Befristung: „Seit Jahren fordern wir ein Ende dieser Praxis. Statt Befristungsweltmeister sollte der öffentliche Dienst hier Vorreiter bei der Abschaffung sein, wenn er Auszubildende und Fachkräfte langfristig an sich binden will. Beschäftigte mit befristeten Verträgen sind zu recht latent abwerbebereit. Egal ob Bund, Kommunen oder Länder, der öffentliche Dienst kann es sich zukünftig überhaupt nicht mehr leisten, Fachkräfte aufwändig auszubilden, nur um sie dann an die besser bezahlende Privatwirtschaft zu verlieren.“.
Dietmar Knecht, Landesvorsitzender des dbb mecklenburg-vorpommern betonte in diesem Zusammenhang: „Der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern ist vom Stabilitätsrat eine vorbildliche Haushaltsführung bescheinigt worden – daher ist die Ankündigung, bis zum Ende der Legislatur künftige Tarifabschlüsse mit der TdL zeit- und wirkungsgleich übertragen zu wollen, ein motivierendes Signal an die Beamtenschaft des Landes und der Kommunen. Dennoch dürfen wir uns darauf nicht ausruhen und haben die Landesregierung aufgefordert, mit uns über das Ende des Personalabbaus, weitere Verbesserungen bei Erschwernissen, Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung und weitere Attraktivitätssteigerungen zu verhandeln“
Kernforderungen des dbb:
6 Prozent mehr Einkommen, mindestens 200 Euro (Laufzeit: 12 Monate). Eine angemessene und zukunftsfähige Entgeltordnung für den TV-L. Die Erhöhung der Pflegetabelle um 300 Euro. Ein Fahrplan für die Einführung der Paralleltabelle im Bereich der Lehrkräfte. Stufengleiche Höhergruppierung. Festbetrag für Auszubildende in Höhe von 100 Euro.
Hintergrund:
Von den Verhandlungen über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sind rund 3,3 Millionen Beschäftigte betroffen: Eine Million Tarifbeschäftigte der Länder (ohne Hessen, das nicht Mitglied der TdL ist und gesondert Verhandlungen führt), für die der TV-L direkte Auswirkungen hat, sowie rund 2,3 Millionen Beamte und Versorgungsempfänger in Ländern und Kommunen (ohne Hessen), auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll, um den Gleichklang der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Die Tarifverhandlungen starten am 21. Januar 2019 in Berlin, danach sind zwei weitere Verhandlungstermine für den 6./7. Februar 2019 und 28./29. Februar/1. März 2019 (beide in Potsdam) vereinbart.