Besoldungsanpassung auf den Weg gebracht
Rot-rote Koalition steht zum Koalitionsvertrag – Tarifergebnis wird zeit- und wirkungsgleich übertragen ohne die amtsangemessene Alimentation aus den Augen zu verlieren
Die Koalition in Mecklenburg-Vorpommern hält Wort: Das Tarifergebnis mit der TdL soll zeit- und wirkungsgleich auf Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen werden.
Darauf verständigten sich heute die gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen mit Finanzminister Dr. Heiko Geue. Der Einigung gingen mehrere Spitzengespräche voraus. Neben der Übertragung des Tarifergebnisses stand dabei insbesondere die Frage der amtsangemessenen Alimentation auf der Agenda. Einigkeit bestand darin, dieses Thema nicht weiter aufzuschieben, sondern noch in dieser Legislatur zu beraten. Der dbb m-v Landesvorsitzende Dietmar Knecht machte in den Gesprächen deutlich:
„Das Bundesverfassungsgericht hat schließlich keine Bitte geäußert, sondern Bund und Länder verpflichtet, verfassungsgemäß zu besolden. Das gilt auch für Mecklenburg-Vorpommern.“
Das Finanzministerium hat in den Gesprächen eingeräumt, dass über die gesamte Besoldungstabelle hinweg Handlungsbedarf besteht. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Landtagswahl und noch fehlender Berechnungsgrundlagen für die notwendigen Indizes zur amtsangemessenen Alimentation soll zunächst der Tarifabschluss übertragen werden.
Parallel dazu wird nun ein verkürztes Gesetzgebungsverfahren mit dem Ziel, noch vor der Sommerpause ein Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz zu verabschieden, auf den Weg gebracht.
Ab April soll das Thema der verfassungsgemäßen Besoldung weiter konkretisiert werden. „Es reicht nicht, das Problem erneut auf die lange Bank zu schieben. Ziel muss sein, die Besoldungstabelle vor dem zweiten Erhöhungsschritt am 1. März 2027 grundlegend zu reparieren“, betonte Knecht.
Darüber hinaus ist beabsichtigt die die längst überfällige Novelle der Erschwerniszulagenverordnung bis zum Jahresende zu verabschieden.
Der dbb m-v wird den weiteren Gesetzgebungsprozess weiterhin eng begleiten und sich dafür einsetzen, dass sowohl die Übertragung des Tarifergebnisses als auch die Herstellung einer verfassungsgemäßen Besoldung zügig umgesetzt werden.
Zu den Ergebnissen im Einzelnen:
- ab 01.04.2026 2,8 Prozent Erhöhung, mindestens 100 Euro,
- ab 01.03.2027 2,0 Prozent Erhöhung,
- ab 01.02.2028 1,0 Prozent Erhöhung,
- Anwärter analog Tarifabschluss
- Dynamisierung der Zulagen aus der Erschwerniszulagenverordnung