dbb m-v begrüßt Vorlage der Beamtenbesoldung an das Bundesverfassungsgericht
Verwaltungsgericht Greifswald bestätigt langjährige Kritik des dbb m-v – Land muss jetzt handeln
Der dbb beamtenbund und tarifunion mecklenburg-vorpommern sieht sich durch die aktuellen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Greifswald in seiner langjährigen Auffassung bestätigt: Die Beamtenbesoldung in Mecklenburg-Vorpommern war in den Jahren 2018 bis 2022 in mehreren Besoldungsgruppen verfassungswidrig zu niedrig.
Das Gericht hat mit seinen Entscheidungen vom 24. April 2025 und 22. Juli 2025 sechs Verfahren zu den Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 wegen möglicher Verstöße gegen das Mindestabstandsgebot zur Grundsicherung sowie fehlender ämterbezogener Differenzierung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Der dbb m-v hatte bereits seit Jahren auf diese gravierenden Mängel hingewiesen und entsprechende Verfahren unterstützt.
„Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt für die Wahrung der verfassungsrechtlich garantierten amtsangemessenen Alimentation“, erklärte der Landesvorsitzende des dbb m-v. „Unsere Kolleginnen und Kollegen leisten hervorragende Arbeit für das Land und seine Bürgerinnen und Bürger – dafür steht ihnen auch eine verfassungsgemäße Besoldung zu.“
Für andere Besoldungsgruppen (A 11 und A 13) sah das Gericht keine Verfassungswidrigkeit. Der dbb m-v wird die weitere Entwicklung auch in diesen Bereichen genau beobachten.
Der dbb m-v fordert die Landesregierung auf, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens in Karlsruhe umgehend die gesetzlichen Grundlagen anzupassen und rückwirkend für eine angemessene Bezahlung aller betroffenen Beamtinnen und Beamten zu sorgen.