01. Februar 2021

dbb m-v beim neuen Innenminister Torsten Renz

Wichtiges Signal: Deutliche Erhöhung der Sonderurlaubstage

  • Foto: dbb m-v
    Im Gespräch mit Innenminister Torsten Renz (rechts): Karoline Herrmann, Vorsitzende der dbb jugend (Bund) und dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht

Der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht und die Vorsitzende der dbb jugend (Bund) Karoline Herrmann sind am 1. Februar zu einem Antrittsbesuch mit dem Minister für Inneres und Europa Torsten Renz zusammengetroffen. Genutzt wurde der Antrittsbesuch, um mit Minister Renz einige drängende Themen zu erörtern und grundsätzliche Positionen für die zukünftige Zusammenarbeit auszutauschen.

Neben der im Herbst 2021 anstehenden Tarifrunde in den Bundesländern stand die demografische Entwicklung auf der Tagesordnung, letztere insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Nachwuchskräftegewinnung und der weiteren Notwendigkeit, auch das Bestandspersonal wertzuschätzen und damit weiter zu motivieren. Durch den dbb wurde erneut darauf aufmerksam gemacht, dass beispielsweise die beabsichtigte Zuverlässigkeitsprüfung nur für bestimmte Berufsgruppen, eine pauschale Beihilfe oder die Änderungen im Disziplinarrecht des Landes nicht dazu zählen.

Lobend erwähnte Knecht, dass „notwendige Anpassungen im Dienst- und Tarifrecht seit Beginn der Pandemie in enger Zusammenarbeit erfolgt sind“. Auch sei man seitens des Innenministeriums ständig bemüht gewesen, für alle - egal ob verbeamtet oder tarifbeschäftigt - nach Möglichkeit einheitliche Regelungen zu schaffen. Hierzu gehörte auch, dass der Sonderurlaub zur Betreuung von Kindern für das Jahr 2021 auf Grund der immer noch währenden Corona-Pandemie mit einer Vorgriffsregelung ausgeweitet werde. Damit komme die Landesregierung einer Forderung des dbb m-v nach.

Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder hatten bereits nach den Entscheidungen vom 5. Januar d. J. angekündigt, das Kinderkrankengeld für das Jahr 2021 um 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) zu erhöhen. Seitens des Bundes wurde die Erweiterung der Kinderkrankentage bereits für gesetzlich Versicherte und die Beamtinnen und Beamten des Bundes durch die Neufassung des § 45 Abs. 2a SGB V, umgesetzt.

Der Anspruch gilt dabei insbesondere für die Fälle, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule pandemiebedingt geschlossen ist. Unabhängig von einer möglichen Notbetreuung und Distanzunterricht stellen diese Einschränkungen Eltern erneut vor das Problem, wie die Kinderbetreuung in Kombination mit Homeschooling und Arbeit zu bewerkstelligen ist.

Der dbb m-v hatte sich unmittelbar nach dem entsprechenden Beschluss vom 5. Januar an das Innenministerium gewandt und auf die Notwendigkeit, eine entsprechende Regelung für Beamtinnen und Beamten im Mecklenburg-Vorpommern zu treffen, hingewiesen, um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu gewährleisten und nicht erst auf die Änderung der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) des Bundes zu warten, die auch in Mecklenburg-Vorpommern gilt.

Noch in der zurückliegenden Woche wurden seitens des dbb m-v intensive Gespräche zur Ausgestaltung einer möglichen Übertragung der Regelungen für die Beamtenschaft in Mecklenburg-Vorpommern geführt. Nunmehr wurden die obersten Landesbehörden, die Landkreise und die kreisfreien Städte informiert, dass der Sonderurlaub für das Jahr 2021 auf Grund der immer noch währenden Corona-Pandemie zur Betreuung von Kindern ausgeweitet wird.

Schreiben des Innenministeriums

Deutliche Erhöhung der Sonderurlaubstage

Nunmehr können Beamtinnen und Beamte in Mecklenburg-Vorpommern pro Kind bis zu 20, insgesamt jedoch maximal 45 Sonderurlaubstage pro Jahr geltend machen.

Dabei können die Sonderurlaubstage auch zur Betreuung kranker, behinderter oder auf Hilfe angewiesener Kinder gewährt werden. Ergänzend können die Tage nun auch bewilligt werden, wenn Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen coronabedingt vorübergehend geschlossen werden müssen oder ihr Angebot nur eingeschränkt zur Verfügung stellen können. Dies gilt auch losgelöst davon, ob bereits die Möglichkeit mobilen Arbeitens besteht.

Wichtiges Signal für den öffentlichen Dienst

„Mecklenburg-Vorpommern zeichnet sich insbesondere durch einen auch in Krisensituationen beständigen und sehr gut funktionierenden öffentlichen Dienst aus. Er ist, auch in Situationen wie der gegenwärtigen, der Garant für einen reibungslosen Ablauf der ihm übertragenen Pflichten und Aufgabenbereiche“, so Knecht, „daher ist die Ausweitung des Sonderurlaubs zur pandemiebedingten Betreuung von Kindern für die Landesbeamtinnen und Landesbeamten ein wichtiges Signal“.

„Durch die zügige Umsetzung der Sonderurlaubstage zur Betreuung von Kindern haben wir in dem Punkt bereits schnell Verlässlichkeit erreichen können. Ich habe den dbb beamtenbund und tarifunion bereits in den vergangenen Jahren als streitbaren, aber sehr verlässlichen Diskussionspartner kennengelernt. Ich freue mich auf die zukünftige Zusammenarbeit zum Wohle der Beschäftigten,“, so der Minister Torsten Renz.

„Dass auf den öffentlichen Dienst und seine Beschäftigten Verlass ist, wurde in der Pandemie wieder einmal unter Beweis gestellt. Der wertschätzende Umgang mit den Beschäftigten bei der Übernahme solcher Regelungen dient auch der Attraktivitätssteigerung des Öffentlichen Dienstes, gerade für junge Familien,“, zeigte sich die Vorsitzende der dbb jugend (Bund), Karoline Herrmann erfreut. Ihrer Einschätzung nach sei es hervorzuheben, dass Mecklenburg-Vorpommern hier mit gutem Beispiel voranginge.