Gesamtgesellschaftliche Aufgabenkritik erforderlich
Wie lange sollen „Dritte“ noch staatliche Aufgaben übernehmen?
Aufgrund der steigenden Zahl von Beschwerden von unzufriedenen Bürgerinnen und Bürgern, die ihren Unmut insbesondere gegenüber Einzelhändlern oder Gastronomen zum Ausdruck bringen, die immer mehr verwirrende staatliche Regeln kontrollieren sollen und selbst wütend über den Kontrollzwang sind, regt der dbb Beamtenbund Mecklenburg-Vorpommern eine breit geführte Diskussion über eine gesamtgesellschaftliche Aufgabenkritik an.
"Wir müssten beispielsweise definieren, was die öffentliche Verwaltung künftig aus Sicht der Landespolitik, der Wirtschaft und der Bürgerinnen und Bürger mit einem weiter schwindenden Personalkörper leisten soll bzw. zu leisten in der Lage ist“, so der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht heute in Schwerin. Gerade die Durchsetzung pandemiebedingter Vorgaben in der aktuellen Krise zeige doch mehr als deutlich, auf wessen Schultern ureigenste staatliche Aufgaben abgewälzt werden. Es könne nicht im Sinne einer Rechtssetzung und deren schlussendlicher Durchsetzung sein, dass Einzelhändler, Hoteliers, Verkehrsdienstleister oder Gastronomen die Überprüfung der 3G, 2G oder 2G+ etc. -Regeln ihrer eigenen Kunden übernehmen ohne monetär etwas davon zu haben. Im Gegenteil: weise man den Betroffenen Fehler nach, drohten empfindliche Strafen. „Wie lange sollen oder wollen also „Dritte“ auf eigenes Risiko noch staatliche Aufgaben übernehmen, weil der Staat davon ausgeht, dass sie für ihn Beliehene sind? Beliehene – ein bekanntes Beispiel ist der TÜV - sind in der Regel mit einer geregelten Befugnis ausgestattet und erhalten für ihre Kontrollbefugnisse Entschädigungen, was bei einem Frisör oder Einzelhändler nicht der Fall sein dürfte“, so Knecht.
Gleiches gelte für Arbeitgeber, die man wie selbstverständlich ebenfalls verpflichtet habe, die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes in Bezug auf 3G in Betrieben umzusetzen. Ähnliches treffe für Apotheken zu, die Impfpässe für das Ausstellen eines EU-weit gültigen Impfzertifikats prüfen, auch das sei nach Meinung des dbb m-v eine hoheitliche Aufgabe, die demzufolge von Bediensteten der öffentlichen Hand zu übernehmen wäre. Natürlich sei es allein aus demografischen Gründen utopisch, für das alles mehr Personal zu fordern bzw. vorzuhalten. Bereits vor Corona hätte die öffentliche Verwaltung zu wenig Personal an Bord gehabt, die Krise habe aber allen vor Augen geführt, wie fragil die öffentliche Daseinsvorsorge an manchen Stellen sei. Insbesondere gelte das für die Durch- und Umsetzung gesetzlicher Vorgaben.
„Mit Blick auf eine mögliche Impfpflicht sei deshalb die Frage gestattet, wie, mit wem und mit welchem kalkulierten Personaleinsatz ein solches Gesetz durchsetzbar wird, ohne dass es zu Lasten der öffentlichen Hand, der Wirtschaft oder von Unternehmen unseres Landes geht“, so Knecht abschließend, „wenn wir uns alle einer Aufgabenkritik dazu nicht stellen, droht ein weiterer enormer Vertrauensverlust in den Staat. Ich wiederhole an dieser Stelle gern meine Ansicht vergangener Jahre: Ein Gesetzgeber sollte keine Gesetze erlassen, bei denen von vornherein klar ist, dass er sie nicht durchsetzen kann. Das zeigt eher die Ohnmacht des Staates!“