08. Februar 2017

Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte strenger bestrafen

Beamtenbund M-V begrüßt heutige Kabinettsvorlage als ersten Schritt zu mehr Fürsorge der Politik

Physische und psychische Gewalt gegen Mitarbeiter gehören für Polizei- und Rettungskräfte leider zum harten Berufsalltag. Der dbb m-v begrüßt daher die heutige Vorlage des Gesetzentwurfs im Bundeskabinett als ersten Schritt. Auch die Initiativen, die von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ausgingen, dürften hierbei Unterstützung geleistet haben.

„Aber es geht uns nicht nur darum,  Mitarbeiter in Uniform oder Rettungskräfte besser zu schützen, sondern auch um die übrigen Bereiche des öffentlichen Dienstes sowie bei den Eisenbahnen“, so dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht, „hier verzeichnen wir seit dem letzten Jahr eine Zunahme der gewalttätigen Angriffe um 28 Prozent allein in Mecklenburg-Vorpommern“.

Mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf wird eine im Dezember angekündigte Verschärfung des Strafrechts umgesetzt, um Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrbeamte und Rettungskräfte schon bei normalen Dienstausübungen mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug ahnden zu können. Erst am Abend des 5. Februar sind bei einem Einsatz in Ribnitz-Damgarten Retter mit Feuerwerkskörpern attackiert worden.

Aber auch in vielen anderen Bereichen wie in Jobcentern, Finanz- und kommunalen Ämtern, bei den Gerichtsvollziehern oder in Schulen nehmen die Fälle in den letzten Jahren enorm zu.

Es ist gesellschaftspolitisch wichtig, die Gewalt gegen Einsatzkräfte nicht weiter hinzunehmen. Wenn, wie in Ribnitz-Damgarten, Rettungskräfte beworfen, bedroht und beleidigt werden, darf die Öffentlichkeit das nicht ignorieren. „Jeder ist in der Pflicht, den Hang zur Aggressivität in der Gesellschaft einzudämmen. Viele Hilfs- und Rettungskräfte sind darüber hinaus ehrenamtlich für die Menschen im Einsatz, niemandem ist es zuzumuten, über die ohnehin oft gefährliche Tätigkeit hinaus bei der Arbeit um seine eigene Gesundheit Angst haben müssen“, unterstrich Knecht abschließend.