21. Mai 2026

Anhörung im Finanzausschuss:

dbb m-v: Tarifübertragung ist wichtiges Signal

Der dbb m-v begrüßt ausdrücklich die geplante zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf Besoldung und Versorgung. Damit werde ein wichtiges Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingehalten und zugleich ein Signal der Verlässlichkeit gegenüber den Beamtinnen, Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern gesetzt.

Im Rahmen der Anhörung des Finanzausschusses des Landtags Mecklenburg-Vorpommern am 21. Mai 2026 machte der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht jedoch deutlich, dass der Gesetzentwurf lediglich einen ersten Schritt darstelle. Die grundlegenden strukturellen Probleme der Besoldung im Land seien weiterhin ungelöst.

 

„Die vom Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellte Unteralimentation besteht nach wie vor fort. Hier besteht dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Das Bundesverfassungsgericht hat keine Bitte formuliert, sondern verbindliche Vorgaben gemacht“, erklärte Knecht vor dem Ausschuss.

 

Der dbb m-v kritisiert insbesondere, dass die vollständige Umsetzung der neuen verfassungsrechtlichen Anforderungen auf die nächste Legislaturperiode verschoben werden soll. Dies werde lediglich unter Vorbehalt akzeptiert, um die zeit- und wirkungsgleiche Tarifübertragung nicht zu gefährden. Gleichzeitig fordert der dbb einen verbindlichen Zeitplan, damit spätestens mit dem nächsten Besoldungsschritt 2027 eine umfassende Regelung zur amtsangemessenen Alimentation erfolgt.

 

Aus Sicht des dbb darf Mecklenburg-Vorpommern die Besoldung nicht nach Haushaltslage ausgestalten, sondern müsse rechtskonforme und zugleich wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen schaffen. Im bundesweiten Vergleich bleibe das Land trotz der vorgesehenen Anpassungen weiterhin strukturell im Nachteil. Gerade im Wettbewerb um qualifiziertes Personal steige der Druck durch attraktivere Besoldungsmodelle anderer Länder und des Bundes erheblich.

 

Positiv bewertet der dbb m-v die geplante Modernisierung und Dynamisierung der Erschwerniszulagen, die Einführung eines Risikomanagementsystems in der Beihilfe sowie erste Schritte zur Verwaltungsmodernisierung.

Kritisch sieht der dbb m-v hingegen die verzögerte Regelung beim Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder sowie das Fehlen konkreter Maßnahmen zur rückwirkenden Kompensation verfassungswidriger Unteralimentation.

 

Der dbb m-v fordert daher insbesondere verbindliche Nachzahlungsregelungen beziehungsweise Abschlagszahlungen, effektive Musterverfahren zur Entlastung der Justiz, eine stärkere Angleichung an nord- und ostdeutsche Nachbarländer – wie beispielsweise die Streichung der Besoldungsgruppen A 4 und A 5 in Schleswig-Holstein. Darüber hinaus wird eine kritische Überprüfung des sogenannten fiktiven Partnereinkommens bei der Bewertung der Amtsangemessenheit der Alimentation angemahnt.

 

Abschließend betonte Knecht, dass der Gesetzentwurf zwar als notwendige Zwischenlösung unterstützt werde, die zentralen verfassungsrechtlichen und strukturellen Probleme jedoch ungelöst blieben. Mecklenburg-Vorpommern brauche zeitnah eine umfassende, verfassungskonforme und wettbewerbsfähige Modernisierung des Besoldungsrechts, um Motivation, Fachkräftebindung und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst dauerhaft zu sichern.